Wie können Qualitätsberichte helfen, das passende Krankenhaus zu finden?

Einleitung
Wer als Patient eine Operation vor sich hat, möchte es ebenso wissen wie eine Ärztin, die Empfehlungen ausspricht: Wie finde ich das richtige Krankenhaus? Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser enthalten zum Beispiel Angaben zur Spezialisierung einer Klinik und zur Häufigkeit einer Behandlung. Krankenhaus-Suchmaschinen helfen, Kliniken zu vergleichen.
Vor allem bei einer geplanten Behandlung hat man Zeit, sich zu überlegen, welche Klinik die passende ist. Und man hat das Recht, sich ein Krankenhaus auszusuchen. Viele verlassen sich bei der Wahl auf persönliche Einschätzungen oder auf den Rat von Angehörigen oder Kolleginnen und Kollegen. Das kann hilfreich sein, hat jedoch seine Grenzen. Denn die Erfahrung eines Einzelnen kann nicht die Qualität eines ganzen Krankenhauses widerspiegeln. Wie gut die Behandlung in einem Krankenhaus ist, lässt sich erst bewerten, wenn man die Ergebnisse aller Patientinnen und Patienten kennt. Deshalb gibt es die Qualitätsberichte, mit denen die Krankenhäuser über ihre Arbeit informieren.
Welche Informationen enthalten die Qualitätsberichte?
In den Qualitätsberichten werden unter anderem die Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfasst, die Spezialkompetenzen der Klinik, eine besondere Geräteausstattung und die Häufigkeit von Komplikationen. Die Krankenhäuser lassen sich so viel besser beurteilen. Wer zum Beispiel eine Hüft-OP vor sich hat und bisher nur wusste, dass ein Krankenhaus einen guten Ruf hat, kann nun mehr in Erfahrung bringen, etwa: Wie viele künstliche Hüftgelenke wurden dort eingesetzt? Wie häufig ist es dabei zu Wundinfektionen gekommen? Welche anderen Krankenhäuser in der Umgebung bieten diesen Eingriff an? Wo kann eine Begleitperson untergebracht werden?
Informationen zur Qualitätssicherung werden allerdings nicht für alle Behandlungen, sondern nur für bestimmte sogenannte Leistungsbereiche dokumentiert.
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser sind auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) abrufbar. Ein Qualitätsbericht enthält jedoch zahlreiche Fachbegriffe und Kennzahlen und ist oft nicht einfach zu verstehen. Deshalb gibt es im Internet spezielle Krankenhaus-Suchmaschinen. Sie bereiten die Daten der Qualitätsberichte für Patientinnen und Patienten auf und helfen, die gewünschten Informationen zu finden. Auch hier bietet die Website des G-BA eine Übersicht.
So funktionieren Krankenhaus-Suchmaschinen
In einem ersten Schritt kann man bei einer Krankenhaus-Suchmaschine eine Stadt oder Postleitzahl eingeben sowie die Erkrankung oder die geplante Behandlung. Die Suche nach einer Stadt oder Postleitzahl kann auch mit einem ICD- oder OPS-Code kombiniert werden. Mit dem ICD-Code werden alle Krankheiten eingeteilt, mit dem OPS-Code Operationen und andere Behandlungen. Dann wird eine Liste mit Krankenhäusern angezeigt, die die gesuchte Behandlung anbieten. Hier finden sich auch Angaben dazu, wie weit ein Krankenhaus von dem gesuchten Ort entfernt ist, wie viele Menschen dort behandelt wurden und über welche Geräte eine Klinik verfügt. Gehört eine Behandlung zu einem Leistungsbereich, für den die Qualitätssicherung dokumentiert werden muss, finden sich auch Angaben dazu, wie ein Krankenhaus hier abgeschnitten hat.
Wie kann man bei der Suche konkret vorgehen?
Suchbeispiel: Entfernung der Gallenblase
Frau Müller hat Gallensteine, die starke Schmerzen verursachen, sodass die Gallenblase entfernt werden muss. Sie sucht ein Krankenhaus in der Nähe, das bei der Gallenblasenentfernung gut abschneidet.
- Frau Müller gibt zuerst das Stichwort „Gallenblasenentfernung“ ein oder den OPS-Code „5-511“ und einen Ort.
- Es öffnet sich eine Liste mit Kliniken in der gewählten Region.
- Frau Müller kann hier Krankenhäuser auswählen, um mehr über sie zu erfahren, etwa: Wie vielen Menschen wurde in einer Klinik die Gallenblase entfernt? Gehört die Leber-, Gallen-, Bauchspeicheldrüsenchirurgie (Pankreaschirurgie) zum medizinischen Leistungsangebot der Fachabteilungen?
- Unter dem Stichwort „Qualitätsindikatoren“ oder „Gesetzliche Qualitätssicherung“ findet Frau Müller Qualitätsergebnisse der Kliniken bei der Gallenblasenentfernung, zum Beispiel, wie oft Komplikationen eine erneute Operation erforderlich gemacht haben und wie viele Menschen bei diesem Eingriff gestorben sind.
- Unter dem Stichwort „Personal“ oder „Ärztliche Qualifikation“ kann sie herausfinden, ob das Klinikum Ärztinnen oder Ärzte beschäftigt, die in Allgemeinchirurgie oder Bauchchirurgie (Viszeralchirurgie) qualifiziert sind.
Wie die Suche beginnt und wie die Ergebnisse dargestellt werden, kann jedoch von Suchmaschine zu Suchmaschine unterschiedlich sein. Dadurch können auch die Suchergebnisse etwas voneinander abweichen. In den Suchmaschinen werden die Daten der Qualitätsberichte außerdem häufig durch weitere Informationen ergänzt. So gibt es zum Beispiel Angaben zur Patientenzufriedenheit, die auf Versichertenbefragungen verschiedener Krankenkassen basieren. Aufgrund dieser Unterschiede kann es sich lohnen, verschiedene Krankenhaus-Suchmaschinen auszuprobieren.
Wie läuft die Qualitätssicherung im Krankenhaus ab?
Ob eine Behandlung erfolgreich ist, hängt unter anderem davon ab, ob Ärztinnen und Ärzte bestimmte Standards beachten: Etwa ob sie Antibiotika geben, um Infektionen zu verhindern - oder ob sie einen ausreichend breiten Sicherheitsabstand um einen Tumor einhalten, wenn sie ihn entfernen. Gute Qualität bedeutet in der Medizin unter anderem, dass Komplikationen möglichst vermieden werden und dass die Behandlung zum richtigen Zeitpunkt begonnen wird. Damit ein Herzschrittmacher seinen Zweck erfüllen kann, muss er zum Beispiel rechtzeitig eingesetzt werden. Zudem dürfen die dazugehörigen Sonden nicht verrutschen. Solche Komplikationen müssen die Krankenhäuser dokumentieren. Daher sagt beispielsweise der Qualitätsindikator „Komplikationen während oder nach dem Einsetzen eines Herzschrittmachers“ etwas über die Qualität der Behandlung aus.
Doch ob ein kranker Mensch wieder gesund wird, hängt nicht allein vom Können der Ärztinnen und Ärzte oder von einem standardisierten Vorgehen ab. Die gleiche medizinische Behandlung kann bei verschiedenen Menschen unterschiedlich wirken. Manche Menschen haben Begleiterkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck, die ihr Risiko für Komplikationen erhöhen. Es spielt auch eine Rolle, ob wie vorgesehen weiterbehandelt wird. In welcher Verfassung jemand ins Krankenhaus kommt, ist ebenfalls von Bedeutung. Auf all diese Faktoren hat ein Krankenhaus in der Regel wenig Einfluss. Um dennoch einen fairen Vergleich zwischen Krankenhäusern zu ermöglichen, versuchen Fachleute, Unterschiede zwischen den Patientinnen und Patienten verschiedener Krankenhäuser mithilfe von statistischen Berechnungen auszugleichen.
Was bedeutet „rechnerisch auffällig“?
Ob die Qualität gut oder weniger gut ist, lässt sich nur im Vergleich bestimmen. Daher gibt es für Qualitätsindikatoren sogenannte Referenzbereiche. Ein Referenzbereich ist ein Standard, der anhand von wissenschaftlichen Untersuchungen und Leitlinien festgelegt wird: Entweder als Bereich, innerhalb dessen die Qualität als „gut“ gilt, oder als Wert, der nicht über- oder unterschritten werden darf. Ein Ergebnis innerhalb des Referenzbereiches ist „rechnerisch unauffällig“. Ein Wert außerhalb des Referenzbereiches ist „rechnerisch auffällig“ und wird näher analysiert.
Ein Beispiel für einen Referenzbereich:
- Sterblichkeit bei einer Lungenentzündung: Eine Lungenentzündung kann besonders für Menschen mit anderen schweren Erkrankungen sowie für ältere Menschen lebensbedrohlich werden. Eine unzureichende Behandlung erhöht die Sterblichkeit. Wie viele Menschen in einem Krankenhaus an einer Lungenentzündung sterben, ist daher ein Qualitätsindikator: Bei einer außerhalb des Krankenhauses erworbenen Lungenentzündung liegt der Referenzbereich für die Sterblichkeit bei 13,8 Prozent. Wenn in einem Krankenhaus 8 Prozent der erkrankten Menschen an einer Lungenentzündung sterben, ist das Ergebnis „rechnerisch unauffällig": Es liegt im Referenzbereich.
Wie werden Daten gesammelt und ausgewertet?
Die Daten werden von den Krankenhäusern selbst erhoben. Sie müssen die Daten zu den einzelnen Qualitätsindikatoren für jede Patientin und jeden Patienten dokumentieren. Diese Angaben übermitteln sie an unabhängige Prüfinstitute.
Wenn die Ergebnisse einer Klinik von den Qualitätsvorgaben abweichen, beginnt ein festgelegtes Verfahren, um die Ursachen aufzuklären. Dieses Verfahren wird „Strukturierter Dialog“ genannt, weil Prüfinstitut und Krankenhaus zusammenarbeiten müssen.
Das Verfahren beginnt in der Regel mit der Ursachenforschung. Das Prüfinstitut fordert die Klinik auf, eine Stellungnahme abzugeben. Auf diese Weise wird versucht zu klären, was die Auffälligkeit verursacht hat: Handelt es sich vielleicht schlicht um einen Fehler bei der Dokumentation? Kann die Klinik gute Gründe für die Abweichung nennen? Oder wurden tatsächlich Qualitätsstandards nicht eingehalten? Diese Fragen muss das Krankenhaus beantworten.
Und wenn die Dokumentation unvollständig oder fehlerhaft ist?
Wenn ein Krankenhaus seiner Pflicht zur Qualitätsberichterstattung nicht ordnungsgemäß nachkommt, wird dies bekannt gemacht. Der Gemeinsame Bundesausschuss erstellt eine Liste mit Krankenhäusern, die keine Daten geliefert haben. Liefert das Krankenhaus ein zweites Mal nicht, hat das finanzielle Folgen. Auch eine lückenhafte Dokumentation wird bestraft.
Die Prüfinstitute gehen auch der Frage nach, ob die von den Krankenhäusern gelieferten Daten den Tatsachen entsprechen: Sie werden einmal pro Jahr in ausgewählten Bereichen stichprobenartig auf Vollständigkeit geprüft und mit den Krankenakten verglichen.
Weitere Informationen
Der Gemeinsame Bundesausschuss stellt auf seiner Website ausführlichere Informationen zu den Qualitätsberichten zur Verfügung.
Außerdem findet man dort einen Überblick über verschiedene Krankenhaus-Suchmaschinen sowie eine Datenbank mit den vollständigen Qualitätsberichten der Krankenhäuser.
Patientinnen und Patienten, die sich Unterstützung bei der Auswahl eines Krankenhauses wünschen, können sich auch an
- ihre Haus- oder Facharztpraxis,
- ihre Krankenkasse oder
- die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden.
Die Struktur des Gesundheitswesens
Je nach Art und Schwere einer Erkrankung gibt es in Deutschland drei Versorgungsbereiche. Wer akut erkrankt ist, sucht normalerweise zuerst eine ärztliche Praxis auf – in der Regel eine Hausärztin oder einen Hausarzt, seltener direkt eine fachärztliche Praxis. Manchmal ist aber auch eine Behandlung in einem Krankenhaus nötig. Bei langwierigen Erkrankungen kann eine ambulante und stationäre Rehabilitation sinnvoll sein.
Das deutsche Gesundheitssystem wird von sehr vielen Einrichtungen getragen. Der Staat gibt gesetzliche Rahmenbedingungen vor. Darüber hinaus verwalten zahlreiche Akteure die Gesundheitsversorgung selbst – etwa Verbände und Interessenvertretungen der Krankenversicherungen, der verschiedenen Anbieter und Berufsgruppen im Gesundheitswesen sowie Patientenorganisationen.
Die Krankenversicherung ist gesetzlich geregelt. Sie gehört zu den fünf Zweigen der Sozialversicherung – gemeinsam mit der Unfallversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung. Gesetzliche Vorgaben dazu finden sich in den Sozialgesetzbüchern.
Krankenversicherung
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das heißt, alle Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, sich in einer Krankenkasse zu versichern. Dies soll dafür sorgen, dass niemand wegen einer Erkrankung in finanzielle Not gerät. Wer krankenversichert ist, zahlt normalerweise keine oder nur einen zumutbaren Teil der Behandlungskosten selbst und ist finanziell abgesichert, wenn er oder sie nicht arbeiten kann.
Bis zu einem bestimmten Bruttogehalt müssen sich Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wer mehr verdient, kann sich stattdessen privat versichern. Auch bestimmte Berufsgruppen, etwa Beamte, können sich privat versichern.
Menschen aus dem Ausland, die in Deutschland arbeiten, müssen sich in der Regel ebenfalls hier versichern – selbst, wenn sie in einem anderen Land wohnen. Auch wer in Deutschland studieren möchte, muss eine Krankenversicherung nachweisen. Je nach Herkunftsland wird die heimische Krankenversicherung anerkannt – beispielsweise, wenn man in einem anderen EU-Staat versichert ist. Wenn nicht, muss man einer deutschen Krankenversicherung beitreten oder eine spezielle Reisekrankenversicherung abschließen.
Die Gesundheitsversorgung wird überwiegend durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert. Die Höhe der Beiträge richtet sich allein nach dem Einkommen eines Versicherten. Dabei hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung – egal, wie hoch seine Beiträge sind.
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Ambulante Behandlung
Mit „ambulanter Behandlung“ ist gemeint, dass man nach der Behandlung wieder nach Hause geht und nicht über Nacht oder länger in einer Klinik bleibt. Der Großteil der ambulanten Behandlungen in Deutschland findet in ärztlichen Praxen sowie in Praxen für Psychotherapie oder nicht ärztliche Heilkunde statt.
Versicherte können selbst entscheiden, an welche Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis sie sich wenden – denn in Deutschland besteht das Prinzip der „freien Arztwahl“. Die meisten Arzt- und Zahnarztpraxen haben eine sogenannte Kassenzulassung, die oft am Praxisschild zu erkennen ist („Alle Kassen“). Diese Vertragspraxen sind grundsätzlich verpflichtet, jede versicherte Person zu behandeln. Privatpraxen hingegen sind nur im Notfall verpflichtet, gesetzlich Versicherte zu versorgen. Sie behandeln nur privat Versicherte und gesetzlich Versicherte, die ihre Behandlung selbst bezahlen.
Die meisten Menschen gehen bei einer Erkrankung oder einem Gesundheitsproblem zunächst in ihre Haus- oder Kinderarztpraxis. Dort wird entschieden, ob es nötig ist, eine Spezialistin oder einen Spezialisten in die Behandlung einzubeziehen.
Das geschieht durch eine Überweisung an eine Facharztpraxis, wie zum Beispiel für Frauenheilkunde (Gynäkologie) oder Hauterkrankungen (Dermatologie). Man kann in der Regel aber auch direkt zu einer Fachärztin, einem Facharzt oder in die Psychotherapiepraxis gehen.
Außerdem gibt es nicht ärztliche Heilberufe: Dazu gehören zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopädinnen, Pflegekräfte und Hebammen. Für eine physiotherapeutische oder logopädische Behandlung sowie für häusliche Pflege braucht man ein ärztliches Rezept (Verordnung).
Die Behandlung in einer Vertragspraxis wird direkt über die Krankenkasse abgerechnet – dafür ist die elektronische Gesundheitskarte nötig, die man von der eigenen Krankenkasse erhalten hat. Für bestimmte Leistungen wie hochwertigen Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse feste Zuschüsse. Die darüber hinausgehenden Kosten müssen selbst gezahlt werden. Die Höhe dieses Eigenanteils hängt vom gewählten Zahnersatz ab. Auch für sogenannte Heilmittel – zum Beispiel eine ambulante logopädische oder physiotherapeutische Behandlung – müssen Erwachsene in der Regel eine Zuzahlung leisten.
Privat versicherte Patientinnen und Patienten zahlen die Behandlungskosten in der Regel zunächst selbst und bekommen die Kosten später von ihrer Versicherung erstattet, nachdem sie die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung eingereicht haben. Die Höhe der Erstattung hängt vom einzelnen Vertrag ab.
Ärztinnen und Ärzte sammeln alle wichtigen Unterlagen wie Untersuchungsergebnisse und Arztbriefe in einer Patientenakte. Diese darf man in der Regel jederzeit einsehen und erhält auf Wunsch Kopien oder Ausdrucke der Dokumente. Diese müssen einmalig kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Bei weiteren Anfragen kann eine geringe Gebühr erhoben werden. Inzwischen können Versicherte auch eine elektronische Patientenakte nutzen. Darin sollen nach und nach alle wichtigen Dokumente aus verschiedenen Praxen oder Kliniken gesammelt digital gespeichert werden.
Stationäre Behandlung
Die meisten Krankenhäuser in Deutschland behandeln gesetzlich und privat Versicherte. Ob eine Krankenhausbehandlung nötig ist, entscheidet die Haus- oder Facharztpraxis und stellt eine Einweisung aus – es sei denn, es handelt sich um einen Notfall. Dann kann man direkt die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen oder den Rettungsdienst rufen. Wenn „ambulant“ behandelt werden kann, ist es möglich, am gleichen Tag wieder nach Hause zu gehen. Ist ein längerer Klinikaufenthalt mit Übernachtung nötig, spricht man von „stationärer Behandlung“. Dabei müssen auch gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für Unterbringung und Verpflegung leisten.
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Rehabilitation
In Rehabilitationseinrichtungen werden mehrere Tage bis Wochen dauernde Behandlungen angeboten. Sie sollen helfen, nach einer schweren Erkrankung oder nach einer Operation wieder selbstständig und leistungsfähig zu werden. Das Ziel ist zum Beispiel, dass man wieder arbeiten oder ein möglichst eigenständiges Leben führen kann – oder dass eine chronische Erkrankung sich nicht weiter verschlimmert. Je nach Situation bleibt man für diese Zeit in einer Klinik (stationäre Rehabilitation) oder geht täglich nur zur Behandlung in die Klinik (ambulante Rehabilitation).
Rehabilitationseinrichtungen gibt es auch für psychische Krankheiten und Suchterkrankungen.
Apotheken
Medikamente erhält man in einer Apotheke. Hier kann man sich auch über Arzneimittel informieren und beraten lassen. Ist eine Apotheke geschlossen, informiert ein Aushang an der Eingangstür, welche Apotheke in der Nähe Notdienst hat – das heißt, auch nachts und an Wochenenden geöffnet ist. Außerdem kann man online nach der nächsten Notdienst-Apotheke suchen. Daneben gibt es Online-Apotheken (Versand-Apotheken), die Medikamente zusenden. Eine Beratung – dann per Telefon oder E-Mail – ist dort allerdings nicht immer sofort möglich.
In der Apotheke gibt es unterschiedliche Mittel:
- verschreibungspflichtige Medikamente: Diese erhält man nur, wenn die Ärztin oder der Arzt sie auf einem Rezept verschrieben hat. Einen kleinen Teil der Kosten muss man selbst zahlen, den Rest übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Die sogenannte Zuzahlung beträgt zwischen 5 und 10 Euro pro Medikament. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren fällt keine Zuzahlung an.
- nicht verschreibungspflichtige Medikamente: Diese bekommt man auch ohne Rezept in der Apotheke. Dazu gehören niedrig dosierte Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Paracetamol, Mittel gegen Erkältungen oder Allergien. Diese Medikamente muss man meist selbst bezahlen. Für Kinder unter zwölf Jahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn das Medikament ärztlich verordnet wurde.
- nicht apothekenpflichtige (frei verkäufliche) Arzneimittel: Solche Mittel – etwa bestimmte Vitaminpräparate oder Tees – gibt es nicht nur in der Apotheke, sondern zum Beispiel auch im Drogeriemarkt. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.
Privat Versicherte müssen ihre Medikamente zunächst in voller Höhe selbst bezahlen, bekommen die Kosten aber später von ihrer Versicherung erstattet – je nach Versicherung auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
Im Notfall
Im Notfall kann man direkt die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen oder den Rettungsdienst rufen. Es gibt verschiedene Telefonnummern für medizinische Notfälle, die jederzeit kostenlos erreichbar sind:
- 112 – Notruf: in lebensbedrohlichen Notfällen – beispielsweise bei Anzeichen für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall, schweren Verletzungen durch einen Unfall, hohem Blutverlust, Ohnmacht oder Atemnot. Dann schickt der Rettungsdienst einen Rettungs- oder Notarztwagen. Auch wer unsicher ist, ob die Situation lebensbedrohlich ist, sollte die 112 wählen.
- 116 117 – ärztlicher Bereitschaftsdienst: Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Situationen, wenn die Arztpraxis geschlossen hat und die Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann – zum Beispiel bei hohem Fieber, starken Schmerzen oder schwerem Erbrechen. Man erhält ärztlichen Rat und wird bei Bedarf an die nächstgelegene Arztpraxis mit Bereitschaftsdienst vermittelt.
- Giftnotruf: Bei möglichen Vergiftungen, etwa wenn man eine zu hohe Dosis eines Medikaments, ein Reinigungsmittel oder unbekannte Pilze zu sich genommen hat. Je nach Region gibt es unterschiedliche Nummern – eine Liste findet sich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Dort erhält man Anweisungen zur Ersten Hilfe. Vermutet man Lebensgefahr, unbedingt zuvor 112 wählen!
Zudem gibt es Hilfe- und Krisentelefone für psychische Notlagen:
- 116 123: Telefonseelsorge
- 116 111: Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche
- Eine Übersicht über Seelsorgenummern in anderen Sprachen bietet die Webseite der Telefonseelsorge.
Dort können auch Angehörige anrufen, wenn sie unsicher sind, wie sie der betroffenen Person helfen können.
Bei akuter Suizidgefahr stehen neben dem Notruf 112 auch psychiatrisch-psychotherapeutische Praxen mit Notfalldienst oder die Notfallambulanzen der psychiatrisch-psychotherapeutischen Krankenhäuser zur Verfügung.
Beratung und Selbsthilfe
In Deutschland gibt es ein breites Angebot zur persönlichen Beratung und Unterstützung im Krankheitsfall: Dazu zählen zum Beispiel Selbsthilfegruppen, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), psychosoziale Beratungsstellen und Beratungsangebote der Krankenkassen und Gesundheitsämter.
Informationsmaterial und Broschüren zu verschiedenen Gesundheitsthemen bietet das Bundesministerium für Gesundheit speziell für Migrantinnen und Migranten auf der Website „Migration und Gesundheit“ in vielen Sprachen.
Beratung und Austausch mit anderen Erkrankten sind oft auch sehr wertvoll, wenn es darum geht, sich für eine von mehreren Behandlungsmöglichkeiten zu entscheiden. Dies ist nicht immer einfach. Um die richtige und persönlich passende Wahl zu treffen, sind fundierte Informationen wichtig.
Quellen
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Lesehilfen und Glossar zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Rapid Report; Auftrag P14-01. 10.03.2015. (IQWiG-Berichte; Band 284).
Die vorliegende Gesundheitsinformation gibt die Inhalte des wissenschaftlichen Gutachtens des IQWiG wieder und ist keine leistungsrechtliche Bewertung der Behandlungsmethode, aus der Rückschlüsse auf die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung zulässig wären. Die Entscheidung über die Kostenübernahme diagnostischer und therapeutischer Verfahren ist per Gesetz dem Gemeinsamen Bundesausschuss vorbehalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss bezieht die Gutachten des IQWiG in seine Beschlussfassung ein. Informationen zu den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses erhalten Sie auf dessen Website unter www.g-ba.de.